top of page

AGB

1. Geltungsbereich    
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über den Online-Shop (insbesondere für das Hörgeräte Abonnement) der Hörgeräteabo GmbH oder im Fachgeschäft getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (Hörgeräte-Miete, Hörgeräte-Kauf und Zubehör).

2. Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich.

 

3. Bestellung / Vertragsabschluss
Eine Bestellung gilt als verbindliches Angebot an die Hörgeräteabo GmbH zum Abschluss eines Vertrages. Der Kauf eines Hörgeräte Abonnements (auch „hörgeräteabo“ genannt) ist nur für Kundschaften ab 18 Jahren möglich. Die Hörgeräteabo GmbH ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung von nicht lieferbaren Produkten. 
Nach erfolgter Bestellung über den Online Shop oder über das Fachgeschäft der Hörgeräteabo GmbH prüfen wir, ob alle Artikel verfügbar sind. Es erfolgt die Voreinstellung des Probe-Hörgerätes durch die Hörgeräteabo GmbH und die Bestellung wird Ihnen im Fachgeschäft angepasst und übergeben oder auf dem Postweg zugestellt. Für die Zustellung auf dem Postweg wird im Voraus ein Tonaudiogramm benötigt. Dieses lassen Sie entweder bei einem Ohrenarzt oder einem Hörgeräte-Akustiker erstellen und der Hörgeräteabo GmbH zukommen. Bestellung über den Online Shop werden Ihnen nach Erhalt der Vorauszahlung zugesandt. Kontoangaben / IBAN Nummer: CH89 8080 8002 2173 2557 6 (Raiffeisenbank Winterthur) 
Begünstigter: Hörgeräteabo GmbH, Zürcherstrasse 84, 9000 St. Gallen). Per Kreditkarten über Anbieter: Wix Payments. Sobald Sie die Probe-Hörgeräte erhalten haben, führt der/die Hörgeräte-Akustiker/in zusammen mit Ihnen eine Kontrolle und eventuelle Justierung der Probe-Hörgeräte via Fernanpassung durch.

 

4. Hörgeräte Testphase und Rückgabefrist
Erste Testphase (30 Tage): Ab dem Datum der allerersten Abgabe beginnt Ihre Ausprobe der Hörgeräte. Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen eine 30-tägige Testphase zur Verfügung, in der die Hörgeräte kostenlos bereitgestellt werden.
Erweiterte Testphase (zusätzliche 30 Tage): Im zweiten Monat wird eine Mietgebühr von CHF 99.- für die Ausprobe fällig, unabhängig davon, ob Sie sich später für die Miete oder die Rückgabe der Hörgeräte entscheiden. Weitere Vereinbarungen zu verlängerten Testphasen und deren Konditionen sind schriftlich festzuhalten.
Rückgabefrist: Die Rückgabe der Geräte erfolgt spätestens nach 30 oder 60 Tagen oder nach schriftlicher Absprache.
Bei Nicht-Rückgabe verpflichtet sich die Kundschaft zur Zahlung des Kaufpreises.

Wird der abgeschlossene Abonnementvertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich das Abonnement automatisch auf eine Mindestlaufzeit von insgesamt 36 Monaten.Durch diese Entscheidung wählen Sie ein Hörgeräteabo mit kontinuierlichen Abonnementzahlungen für mindestens 36 Monate.
Beim Abschluss eines hörgeräteabo’s für fortlaufende Abonnements-Zahlungen empfehlen wir, einen Dauerauftrag in der Höhe des Monats-Abopreises anzulegen. Kontoangaben / IBAN Nummer: CH89 8080 8002 2173 2557 6 (Raiffeisenbank Winterthur, Begünstigter: Hörgeräteabo GmbH, Zürcherstrasse 84, 9000 St. Gallen). 

Bei einem Verzicht auf ein Hörgeräte Kauf oder ein hörgeräteabo sind die Probe-Hörgeräte innert 10 Tagen an die Hörgeräteabo GmbH auf eigene Kosten zurückzusenden oder im Fachgeschäft abzugeben. 
Dies gilt auch bei Beendigung eines Hörgeräte Abonnements. Werden die zur Verfügung gestellten Hörgeräte nicht wie vereinbart zurückgeben, verpflichtet Sie dies zur Bezahlung des entsprechenden Kaufpreises der Hörgeräte. Bei Verlust oder Beschädigung tragen Sie die anfallenden Kosten.

Zubehör (z.B. Batterien, Reinigungssets) werden separat verrechnet. Wurden für Sie Otoplastiken oder Im-Ohr-Hörgeräte Schalen hergestellt, tragen Sie in jedem Fall die Kosten in der Höhe von 199 Fr. pro Ohr für die Erstellung der individuell angefertigten Teile. 

 

5. Bestätigung des Erhalts
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt der Hörgeräte, des Zubehörs und gegebenenfalls individuell angefertigter Ohrpassstücke.
Die ersten zwei Stunden der Arbeitszeit des Akustikers (z. B. Beratung, Anpassung, Nachkontrollen) sind kostenfrei. Jede weitere angefangene Stunde wird mit CHF 150.-/Std. in Rechnung gestellt. Zubehör sowie angepasste Ohrpassstücke werden separat verrechnet.

 

6. Terminabsagen
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe eines halben Stundensatzes (CHF 75.-) berechnet.

 

7. Anzahlung
Auf einige im Angebot stehende Produkte wird eine Anzahlung erhoben. Beim Hörgeräte Abonnement wird diese Anzahlung erfordert, um Ihnen eine günstige Monatsrate zu ermöglichen. 

 

8. Vertragslaufzeit & Kündigung
Kommt nach der Probephase ein Hörgeräte-Abonnement Vertrag über 36 Monate zustande, werden Ihnen die Original Geräte verabreicht. Die Mindestlaufzeit des Hörgeräte-Abonnements beläuft sich auf 36 Monate, wobei die maximale Abo-Laufzeit auf 72 Monate begrenzt ist. Das Abonnement startet mit dem Vertrag an Sie und verpflichtet Sie als den/die Endkunden/in zur monatlichen Einzahlung der Prämie. 
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Produkte eine Anzahlung erforderlich ist. Nach einer Laufzeit von 36 Monaten im Abonnement haben Sie die Möglichkeit, wieder ein neues Hörgerät zu beziehen. Auch hier weisen wir Sie darauf hin, dass für bestimmte Produkte eine erneute Anzahlung erforderlich ist. 

Alternativ haben Sie erstmals auch die Möglichkeit, den Vertrag zum Ende eines Monats zu kündigen. Andernfalls läuft das Abo mit den bestehenden Hörgeräten weiter. Die Kündigung bedarf schriftlicher Form und muss an die Adresse der Hörgeräteabo GmbH erfolgen.

Bei einem Todesfall endet das Hörgeräteabo mit dem Datum, an dem die Hörgeräteabo GmbH schriftlich über das Ableben des Kunden informiert wird. Die Angehörigen sind verpflichtet, die Hörgeräte nach in Kenntnis Setzung innerhalb 10 Tagen an die Hörgeräteabo GmbH auf eigene Kosten zurückzusenden oder im Fachgeschäft abzugeben.

Rückzahlungen der Abo-Mieten:

Rückerstattungen bereits geleisteter Abonnementzahlungen für den Zeitraum vor der schriftlichen Mitteilung über das Ableben sind ausgeschlossen, auch wenn der Todesfall zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten ist.
Verspätete Rückgabe:
Werden die Hörgeräte nicht innerhalb der genannten Frist zurückgegeben, wird weiterhin die Abonnementsmiete von CHF 99.- pro Monat für zwei Hörgeräte oder CHF 55.- pro Monat für ein Hörgerät berechnet, bis die Rückgabe erfolgt.

 

9. Preis
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) Sämtliche Preisangaben sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden und verstehen sich bei Versand netto, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ab unserem Domizil in der vereinbarten Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderangebote gelten nur auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots.

 

10. Zahlungsbedingungen / Rückgaberecht
Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung im voraus oder eine andere finanzielle Garantie vor der Annahme oder der Ausführung der Bestellung zu verlangen. Die Rechnungen sind ohne Diskont zu zahlen. Aus hygienischen und vertraglichen Gründen kann auf allen Produkten kein Rückgaberecht geltend gemacht werden. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 14 Tagen netto ohne Skontoabzug ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Zahlungsverzug berechtigt die Hörgeräteabo GmbH vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden bei der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von Fr. 30.- und bei der 3. Mahnung in Höhe von Fr. 100.- zusätzlich zum Rechnungsbetrag verrechnet. Auf fällige Zahlungen wird ein Verzugszins in Höhe von 5% ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung der Forderung berechnet.
Kreditkartenzahlungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Eine Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 

 

11. Bonitätsprüfung
Als Kunde/in erklären Sie ihr ausdrückliches Einverständnis, dass Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes verwendet werden dürfen.

 

12. Eigentumsvorbehalt / Rücktritt
Die Grundlage des Hörgeräte Abonnement ist die Miete von Hörgeräten gegen Bezahlung. Die Hörgeräte werden von der Hörgeräteabo GmbH bereitgestellt und das Eigentum der Hörgeräte verbleibt bei der Hörgeräteabo GmbH. Die Hörgeräte werden nach Vertragsablauf an die Hörgeräteabo GmbH retourniert. Falls Sie mit der Bezahlung in Verzug kommen, sind wir nach der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Nach Ablauf der Vertragszeit oder bei einer Kündigung muss das Hörgerät innert 10 Tagen an die Hörgeräteabo GmbH zurückgegeben oder auf eigene Kosten zurückgesendet werden. Sie sind weiter verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern.

 

13. Versicherung & Verlust
Für eine Versicherung der Hörgeräte und des Zubehörs bei Kauf sind Sie als Kunde/in selbst zuständig. 
Der Verlust von Mietgeräte (Hörgeräteabo) wird in der Regel von Ihrer Privathaftpflicht gedeckt.
Im Falle des Verlustes wird für jedes Hörgerät ein festgelegter Wiederbeschaffungswert von CHF 1050.- berechnet. 
Ausserdem ist innerhalb der Vertragslaufzeit die Deckung eines Schadenfalls vorgesehen.

Die Monatsraten/Kosten laufen bis zur Mindestlaufzeit des Abo Vertrages weiter. Alle Monatsraten/Kosten bis zur Mindestlaufzeit werden Ihnen im Falle eines Verlustes in Rechnung gestellt. Bei Verlust und Ersatz des Hörgerätes durch die Hörgeräteabo GmbH wird wiederum eine Anzahlung gefordert. Verlust von Mietgeräte (hörgeräteabo) werden in der Regel von Ihrer Privathaftpflicht gedeckt.

 

14. Garantie
Das Hörgeräte-Abonnement deckt während 72 Monaten (Maximale Vertragsdauer des Abonnements) eine vollumfängliche Garantieleistung ab. Die Hörgeräteabo GmbH darf Reparaturen, die für ihre Kunden durch Leistungen der IV oder Suva gedeckt sind, entsprechend in Rechnung stellen. Für produktionsbedingte Mängel (Gewährleistung) gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren. Eine Ausnahme bilden Ohrpassstücke: Auf Ohrpassstücke wird eine Garantie von 3 Monaten gewährt. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde ausserhalb der Garantie selbst für etwaige Reparaturen oder den Ersatz von Ohrpassstücken verantwortlich sind und dass die Kosten dafür nicht im Kaufpreis oder im Abonnement enthalten sind. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantieverpflichtung. Für Produkte, an welchen vom Käufer/von der Käuferin oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Garantie verwirkt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemässe Installation, Bedienung oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen. Garantieansprüche berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

 

15. Haftung
Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Garantierechte, sofort beim Dienstleister (z.B. Spediteur, Post) zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Die Kundschaft ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungsmeldung des Dienstleisters (z.B. Spediteur, Post) aushändigen zu lassen. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich dem Anbieter, hier die Hörgeräteabo GmbH zu melden.

 

16. Ausschluss der Haftung für die Kompatibilität von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten
Der Hörgeräte-Akustiker übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität von Hörgeräten mit Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computer und Fernseher. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine Geräte mit seinen Hörgeräten kompatibel sind. Der Hörgeräte-Akustiker kann keine Haftung für Schäden oder Störungen übernehmen, die durch die Verwendung von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten in Verbindung mit Hörgeräten entstehen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St.Gallen.

bottom of page