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AGB

1. Geltungsbereich    
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über den Online-Shop (insbesondere für das Hörgeräte Abonnement) der Hörgeräteabo GmbH oder im Fachgeschäft getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (Hörgeräte-Miete, Hörgeräte-Kauf und Zubehör).

2.Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich.

3. Bestellung / Vertragsabschluss
Eine Bestellung gilt als verbindliches Angebot an die Hörgeräteabo GmbH zum Abschluss eines Vertrages. Der Kauf eines Hörgeräte Abonnements (auch „hörgeräteabo“ genannt) ist nur für Kundschaften ab 18 Jahren möglich. Die Hörgeräteabo GmbH ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung von nicht lieferbaren Produkten. 
Nach erfolgter Bestellung über den Online Shop oder über das Fachgeschäft der Hörgeräteabo GmbH prüfen wir, ob alle Artikel verfügbar sind. Es erfolgt die Voreinstellung des Probe-Hörgerätes durch die Hörgeräteabo GmbH und die Bestellung wird Ihnen im Fachgeschäft angepasst und übergeben oder auf dem Postweg zugestellt. Für die Zustellung auf dem Postweg wird im Voraus ein Tonaudiogramm benötigt. Dieses lassen Sie entweder bei einem Ohrenarzt oder einem Hörgeräte-Akustiker erstellen und der Hörgeräteabo GmbH zukommen. Bestellung über den Online Shop werden Ihnen nach Erhalt der Vorauszahlung zugesandt. Kontoangaben / IBAN Nummer: CH89 8080 8002 2173 2557 6 (Raiffeisenbank Winterthur) 
Begünstigter: Hörgeräteabo GmbH, Zürcherstrasse 84, 9000 St. Gallen). Per Kreditkarten über Anbieter: Wix Payments. Sobald Sie die Probe-Hörgeräte erhalten haben, führt der/die Hörgeräte-Akustiker/in zusammen mit Ihnen eine Kontrolle und eventuelle Justierung der Probe-Hörgeräte via Fernanpassung durch.

4. Hörgeräte Ausprobe
Durch den Abschluss eines Vertrags zwischen Ihnen und der Hörgeräteabo GmbH tritt eine kostenlose 30-tägige Testphase in Kraft, sobald Sie erstmals Hörgeräte erhalten. Innerhalb dieser ersten 30 Tage haben Sie die Möglichkeit, festzustellen, ob Sie sich für den Kauf oder die Miete der Hörgeräte entscheiden möchten. Sollten Sie in diesem Zeitraum feststellen, dass Sie kein Interesse an einem Hörgerät haben, sei es zum Kauf oder zur Miete, können Sie ohne jegliche Kosten vom Vertrag zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur für Neukunden gilt.
Nach Ablauf der ersten 30 Tage besteht die Option, die Hörgeräte für eine zusätzliche Testphase von weiteren 30 Tagen zu behalten. 

Bei einem Rücktritt vom Vertrag während dieser erweiterten Testphase wird eine Gebühr in Höhe von CHF 99.- fällig. Andernfalls setzt sich das Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von insgesamt 36 Monaten fort. Durch diese Entscheidung wählen Sie ein Hörgeräteabo mit kontinuierlichen Abonnementzahlungen für mindestens 36 Monate.

Beim Abschluss eines hörgeräteabo’s für fortlaufende Abonnements-Zahlungen empfehlen wir, einen Dauerauftrag in der Höhe des Monats-Abopreises anzulegen. Kontoangaben / IBAN Nummer: CH89 8080 8002 2173 2557 6 (Raiffeisenbank Winterthur, Begünstigter: Hörgeräteabo GmbH, Zürcherstrasse 84, 9000 St. Gallen). 

Bei einem Verzicht auf ein Hörgeräte Kauf oder ein hörgeräteabo sind die Probe-Hörgeräte innert 10 Tagen an die Hörgeräteabo GmbH auf eigene Kosten zurückzusenden oder im Fachgeschäft abzugeben. 

Dies gilt auch bei Beendigung eines Hörgeräte Abonnements. Werden die zur Verfügung gestellten Hörgeräte nicht wie vereinbart zurückgeben, verpflichtet Sie dies zur Bezahlung des entsprechenden Kaufpreises der Hörgeräte.

Bei Verlust oder Beschädigung tragen Sie die anfallenden Kosten.

Wurden für Sie Otoplastiken oder Im-Ohr-Hörgeräte Schalen hergestellt, tragen Sie in jedem Fall die Kosten in der Höhe von 199 Fr. pro Ohr für die Erstellung der individuell angefertigten Teile. 

 

5. Anzahlung

Auf einige im Angebot stehende Produkte wird eine Anzahlung erhoben. Beim Hörgeräte Abonnement wird diese Anzahlung erfordert, um Ihnen eine günstige Monatsrate zu ermöglichen. 

 

6. Vertragslaufzeit & Kündigung

Kommt nach der Probephase ein Hörgeräte-Abonnement Vertrag über 36 Monate zustande, werden Ihnen die Original Geräte verabreicht. Die Mindestlaufzeit des Hörgeräte-Abonnements beläuft sich auf 36 Monate, wobei die maximale Abo-Laufzeit auf 72 Monate begrenzt ist. Das Abonnement startet mit dem Vertrag an Sie und verpflichtet Sie als den/die Endkunden/in zur monatlichen Einzahlung der Prämie. 

Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Produkte eine Anzahlung erforderlich ist. Nach einer Laufzeit von 36 Monaten im Abonnement haben Sie die Möglichkeit, wieder ein neues Hörgerät zu beziehen. Auch hier weisen wir Sie darauf hin, dass für bestimmte Produkte eine erneute Anzahlung erforderlich ist. 

Alternativ haben Sie erstmals auch die Möglichkeit, den Vertrag zum Ende eines Monats zu kündigen. Andernfalls läuft das Abo mit den bestehenden Hörgeräten weiter. Die Kündigung bedarf schriftlicher Form und muss an die Adresse der Hörgeräteabo GmbH erfolgen. Bei einem Todesfall erlischt das hörgeräteabo. Die Hörgeräte sind nach in Kenntnis Setzung innerhalb 10 Tagen an die Hörgeräteabo GmbH auf eigene Kosten zurückzusenden oder im Fachgeschäft abzugeben.

7. Preis

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) Sämtliche Preisangaben sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden und verstehen sich bei Versand netto, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ab unserem Domizil in der vereinbarten Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderangebote gelten nur auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots.

 

8. Zahlungsbedingungen / Rückgaberecht

Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung im voraus oder eine andere finanzielle Garantie vor der Annahme oder der Ausführung der Bestellung zu verlangen. Die Rechnungen sind ohne Diskont zu zahlen. Aus hygienischen und vertraglichen Gründen kann auf allen Produkten kein Rückgaberecht geltend gemacht werden. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 14 Tagen netto ohne Skontoabzug ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Zahlungsverzug berechtigt die Hörgeräteabo GmbH vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden bei der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von Fr. 30.- und bei der 3. Mahnung in Höhe von Fr. 100.- zusätzlich zum Rechnungsbetrag verrechnet. Auf fällige Zahlungen wird ein Verzugszins in Höhe von 5% ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung der Forderung berechnet.

Kreditkartenzahlungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Eine Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 

 

9. Bonitätsprüfung

Als Kunde/in erklären Sie ihr ausdrückliches Einverständnis, dass Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes verwendet werden dürfen.

 

10. Eigentumsvorbehalt / Rücktritt

Die Grundlage des Hörgeräte Abonnement ist die Miete von Hörgeräten gegen Bezahlung. Die Hörgeräte werden von der Hörgeräteabo GmbH bereitgestellt und das Eigentum der Hörgeräte verbleibt bei der Hörgeräteabo GmbH. Die Hörgeräte werden nach Vertragsablauf an die Hörgeräteabo GmbH retourniert. Falls Sie mit der Bezahlung in Verzug kommen, sind wir nach der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Nach Ablauf der Vertragszeit oder bei einer Kündigung muss das Hörgerät innert 10 Tagen an die Hörgeräteabo GmbH zurückgegeben oder auf eigene Kosten zurückgesendet werden. Sie sind weiter verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern.

 

11. Versicherung & Verlust

Für eine Versicherung der Hörgeräte, Otoplastiken und des Zubehörs sind Sie als Kund/in selbst zuständig. Im Falle des Verlusts von Otoplastiken und Zubehör wird der aktuelle Listenpreis erhoben. Der Verlust von Mietgeräten (Hörgeräteabo) wird in der Regel von Ihrer Privathaftpflicht gedeckt. Bei Verlust der Hörgeräte beträgt der Wiederbeschaffungswert mindestens CHF 1050.- pro Hörgerät. Ausserdem ist bei einem Hörgeräteverlust innerhalb der Vertragslaufzeit die Deckung eines Schadenfalls vorgesehen. Der Vertrag endet nicht im Falle eines Hörgeräteverlusts. Alle Monatsraten/Kosten bis zur Mindestlaufzeit werden Ihnen bei Verlust in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Sie von einer Wiederbeschaffung Gebrauch machen. 

 

12. Garantie

Das Hörgeräte-Abonnement deckt während 72 Monaten (Maximale Vertragsdauer des Abonnements) eine vollumfängliche Garantieleistung ab. Die Hörgeräteabo GmbH darf Reparaturen, die für ihre Kunden durch Leistungen der IV oder Suva gedeckt sind, entsprechend in Rechnung stellen. Für produktionsbedingte Mängel (Gewährleistung) gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren. Eine Ausnahme bilden Ohrpassstücke: Auf Ohrpassstücke wird eine Garantie von 3 Monaten gewährt. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde ausserhalb der Garantie selbst für etwaige Reparaturen oder den Ersatz von Ohrpassstücken verantwortlich sind und dass die Kosten dafür nicht im Kaufpreis oder im Abonnement enthalten sind. Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantieverpflichtung. Für Produkte, an welchen vom Käufer/von der Käuferin oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Garantie verwirkt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemässe Installation, Bedienung oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen. Garantieansprüche berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

 

13. Haftung

Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Garantierechte, sofort beim Dienstleister (z.B. Spediteur, Post) zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Die Kundschaft ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungsmeldung des Dienstleisters (z.B. Spediteur, Post) aushändigen zu lassen. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich dem Anbieter, hier die Hörgeräteabo GmbH zu melden.

 

14. Ausschluss der Haftung für die Kompatibilität von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten

Der Hörgeräte-Akustiker übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität von Hörgeräten mit Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computer und Fernseher. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine Geräte mit seinen Hörgeräten kompatibel sind. Der Hörgeräte-Akustiker kann keine Haftung für Schäden oder Störungen übernehmen, die durch die Verwendung von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten in Verbindung mit Hörgeräten entstehen.

 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St.Gallen.

Januar 2024

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