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Impressum

Kontaktadresse

Hör AG, Nägeli & Kammermann

Zürcherstrasse 84

9000 St.Gallen

Schweiz

info@hoerag.ch

                         

Vertretungsberechtigte Personen

Cornel Kammermann

Hansruedi Nägeli

                         

Handelsregistereintrag

Eingetragener Firmenname: Hör AG, Nägeli & Kammermann

Nummer: CHE-490.400.048

Handelsregisteramt: St.Gallen

                         

Mehrwertsteuernummer

CHE-490.400.048 MWST

                         

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der  inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und  Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller  oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw.  Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der  Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden  ausgeschlossen.

Alle  Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile  der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern,  zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig  einzustellen.

                         

Haftung für Links

Verweise und Links auf Webseiten  Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten  abgelehnt.  Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen  auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

                         

Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Hör AG, Nägeli & Kammermann oder den speziell genannten  Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

AGB
Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - hörgeräteabo.ch

Stand 16.Mai 2022

1. Geltungsbereich    
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über den Online-Shop (insbesondere für das Hörgeräte Abonnement) der HÖR AG, Nägeli & Kammermann (nachfolgend „HÖR AG“ genannt) oder im Fachgeschäft getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (Hörgeräte Kauf und Zubehör).

2.Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich.

3. Bestellung / Vertragsabschluss
Eine Bestellung gilt als verbindliches Angebot an die HÖR AG zum Abschluss eines Vertrages. Der Kauf eines Hörgeräte Abonnements (auch „hörgeräteabo“ genannt) ist nur für Kundschaften ab 18 Jahren möglich. Die HÖR AG ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung von nicht lieferbaren Produkten. 
Nach erfolgter Bestellung über den Online Shop oder über das Fachgeschäft der HÖR AG prüfen wir, ob alle Artikel verfügbar sind. Es erfolgt die Voreinstellung des Probe-Hörgerätes durch die HÖR AG und die Bestellung wird Ihnen im Fachgeschäft angepasst und übergeben oder auf dem Postweg zugestellt. Für die Zustellung auf dem Postweg wird im Voraus ein Tonaudiogramm benötigt. Dieses lassen Sie entweder bei einem Ohrenarzt oder einem Hörgeräte-Akustiker erstellen und der HÖR AG zukommen. Bestellung über den Online Shop werden Ihnen nach Erhalt der Vorauszahlung zugesandt. Kontoangaben / IBAN Nummer: CH36 8080 8007 7287 1899 3 (Raiffeisenbank Winterthur, 
Begünstigter: HÖR AG, Nägeli & Kammermann, Zürcherstrasse 84, 9000 St. Gallen). Per Kreditkarten über Anbieter: Wix Payments. Sobald Sie die Probe-Hörgeräte erhalten haben, führt der/die Hörgeräte-Akustiker/in zusammen mit Ihnen eine Kontrolle und eventuelle Justierung der Probe-Hörgeräte via Fernanpassung durch.

 

4. Hörgeräte Ausprobe
Mit dem erstmaligen Erhalt von Hörgeräten startet eine kostenlose, 30-tägige Testphase. Diese Probephase kann nach Abstimmung um maximal 30 weitere Tage verlängert werden. 
Ab dem 31.Ausproben-Tag entsteht für Sie eine anrechenbare Aufwandsentschädigung von 5 Fr. pro Tag.
Die HÖR AG ist ermächtigt, Ihnen als Kunde, diese Forderung in Rechnung zu stellen.
Entscheiden Sie sich nach der Ausprobe für ein hörgeräteabo mit fortlaufenden Abonnementzahlungen, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der HÖR AG zustande. Die Bestellung wird ausgeführt und Ihnen werden die bestellten Produkte ausgehändigt.

 

Beim Abschluss eines hörgeräteabo’s für fortlaufende Abonnements-Zahlungen empfehlen wir, einen Dauerauftrag in der Höhe des Monats-Abopreises anzulegen. Kontoangaben / IBAN Nummer: CH36 8080 8007 7287 1899 3 (Raiffeisenbank Winterthur, Begünstigter: HÖR AG, Nägeli & Kammermann, Zürcherstrasse 84, 9000 St. Gallen). 

Bei einem Verzicht auf ein Hörgeräte Kauf oder ein hörgeräteabo sind die Probe-Hörgeräte innert 10 Tagen an die HÖR AG auf eigene Kosten zurückzusenden oder im Fachgeschäft abzugeben. 
Dies gilt auch bei Beendigung eines Hörgeräte Abonnements.
Werden die zur Verfügung gestellten Hörgeräte nicht wie vereinbart zurückgeben, verpflichtet Sie dies zur Bezahlung des entsprechenden Kaufpreises der Hörgeräte.

Bei Verlust oder Beschädigung tragen Sie die anfallenden Kosten.

Wurden für Sie Otoplastiken oder Im-Ohr-Hörgeräte Schalen
hergestellt, tragen Sie in jedem Fall die Kosten in der Höhe von 199 Fr. pro Ohr für die Erstellung der individuell angefertigten Teile. 

5. Anzahlung
Auf einige im Angebot stehende Produkte wird eine Anzahlung erhoben. Beim Hörgeräte Abonnement wird diese Anzahlung erfordert, um Ihnen eine günstige Monatsrate zu ermöglichen. 

6. Vertragslaufzeit & Kündigung
Kommt nach der Probephase ein Hörgeräte-Abonnement Vertrag über 36 Monate zustande, werden Ihnen die Original Geräte verabreicht. Die Mindestlaufzeit des hörgeräteabo beträgt 36 Monate. Das Abonnement startet mit dem Vertrag an Sie und verpflichtet Sie als den/die Endkunden/in zur monatlichen Einzahlung der Prämie. Nach einer Abonnements-Laufzeit von 36 Monaten haben Sie die Möglichkeit, sich wieder ein neues Hörgerät anzuschaffen oder den Vertrag auf das Ende eines Monats zu kündigen. Andernfalls läuft das Abo mit den bestehenden Hörgeräten weiter und die monatliche Rate verringert sich ab dem 37. Monat um 50% (halber Preis). Die Kündigung bedarf schriftlicher Form und muss an die Adresse der HÖR AG erfolgen. Bei einem Todesfall erlischt das hörgeräteabo. Die Hörgeräte sind nach in Kenntnis Setzung innerhalb 10 Tagen an die HÖR AG auf eigene Kosten zurückzusenden oder im Fachgeschäft abzugeben.

7. Preis
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) Sämtliche Preisangaben sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden und verstehen sich bei Versand netto, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ab unserem Domizil in der vereinbarten Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderangebote gelten nur auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots.

8. Zahlungsbedingungen / Rückgaberecht
Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung im voraus oder eine andere finanzielle Garantie vor der Annahme oder der Ausführung der Bestellung zu verlangen. Die Rechnungen sind ohne Diskont zu zahlen. Aus hygienischen und vertraglichen Gründen kann auf allen Produkten kein Rückgaberecht geltend
gemacht werden. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 14 Tagen netto ohne Skontoabzug ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Zahlungsverzug berechtigt die HÖR AG vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden bei der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von Fr. 30.- und bei der 3. Mahnung in Höhe von Fr. 100.- zusätzlich zum Rechnungsbetrag verrechnet. Auf fällige Zahlungen wird ein Verzugszins in Höhe von 5% ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung der Forderung berechnet.
Kreditkartenzahlungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Eine Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

 

9. Bonitätsprüfung
Als Kunde/in erklären Sie ihr ausdrückliches Einverständnis, dass Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes verwendet werden dürfen.

10. Eigentumsvorbehalt / Rücktritt
Das Eigentum der Hörgeräte (und Probe-Hörgeräte) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der HÖR AG. Wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Eine Ausnahme bildet das Hörgeräte Abonnement:
Die Grundlage des Hörgeräte Abonnement ist die Miete von Hörgeräten gegen Bezahlung. Die Hörgeräte werden von der HÖR AG bereitgestellt und das Eigentum der Hörgeräte verbleibt bei der HÖR AG. Die Hörgeräte werden nach Vertragsablauf an die HÖR AG retourniert. Falls Sie mit der Bezahlung in Verzug kommen, sind wir nach der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Nach Ablauf der Vertragszeit oder bei einer Kündigung muss das Hörgerät innert 10 Tagen an die HÖR AG zurückgegeben oder auf eigene Kosten zurückgesendet werden. Sie sind weiter verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern.

11. Versicherung & Verlust
Für eine Versicherung der Hörgeräte und des Zubehörs bei Kauf sind Sie als Kunde/in selbst zuständig.

Hörgeräte Abonnement:
Alle Monatsraten/Kosten bis zur Mindestlaufzeit werden Ihnen im Falle eines Verlustes in Rechnung gestellt. Bei Verlust und Ersatz des Hörgerätes durch die HÖR AG wird wiederum eine Anzahlung gefordert. Verlust von Mietgeräte (hörgeräteabo) werden in der Regel von Ihrer Privathaftpflicht gedeckt.

12. Garantie
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen und an deren Stelle tritt für alle angebotenen Produkte eine Garantie während 24 Monaten ab Lieferung für nachweisbare Material oder Fabrikationsfehler. Hörgeräte Abonnementen profitieren von einer Garantie während 36 Monaten. Eine Ausnahme bilden Ohrpassstücke: Auf Ohrpassstücke wird eine Garantie von 3 Monaten gewährt. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde ausserhalb der Garantie selbst für etwaige Reparaturen oder den Ersatz von Ohrpassstücken verantwortlich sind und dass die Kosten dafür nicht im Kaufpreis oder im Abonnement enthalten sind.

Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt
die Garantieverpflichtung. Für Produkte, an welchen vom Käufer/von der Käuferin oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Garantie verwirkt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemässe Installation, Bedienung oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen. Garantieansprüche berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

13. Haftung:
Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Garantierechte, sofort beim Dienstleister (z.B. Spediteur, Post) zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Die Kundschaft ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungsmeldung des Dienstleisters (z.B. Spediteur, Post) aushändigen zu lassen. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich dem Anbieter, hier die HÖR AG zu melden.

14. Ausschluss der Haftung für die Kompatibilität von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten
Der Hörgeräte-Akustiker übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität von Hörgeräten mit Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computer und Fernseher. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine Geräte mit seinen Hörgeräten kompatibel sind. Der Hörgeräte-Akustiker kann keine Haftung für Schäden oder Störungen übernehmen, die durch die Verwendung von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten in Verbindung mit Hörgeräten entstehen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St.Gallen.

©2020 hörgeräteabo.ch

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